Steuerrecht

Tatsächliche und endgültige Vermögensverluste nach § 10 Abs 3 KStG bei vorangegangener Importverschmelzung

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Bundesministerium für Finanzen

Entstehen bei einer Importverschmelzung eines ausländischen Gruppenmitglieds auf den inländischen Gruppenträger bei diesem steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligungen und werden die ausländischen Gesellschaften, an denen die internationalen Schachtelbeteiligungen entstanden sind, sodann liquidiert, stellt sich die Frage nach der Höhe der tatsächlichen und endgültigen Vermögensverluste nach § 10 Abs 3 KStG. Ausgehend von diesem Praxisfall beleuchtet der Beitrag grundsätzliche Fragen des Zusammenspiels von § 3 UmgrStG mit den §§ 9 und 10 KStG.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/429

18.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.