Datenschutz & E-Government

Technische Grenzen der Anonymisierung

Assoz. Prof. Mag. DI Dr. Michael Sonntag

Bekanntlich ist die DS-GVO nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten relevant. Ein auf den ersten Blick "einfacher" Ausweg, um nicht in den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts zu gelangen, wäre es daher, nur anonyme Daten ohne Personenbezug zu speichern, zu verarbeiten, zu veröffentlichen etc. Doch ist dies bei Weitem nicht so simpel, wie es aussieht, bzw sind die Daten dann nicht mehr gut (oder eventuell überhaupt) nutzbar. Der Beitrag stellt dar, wie Anonymisierung möglich ist und wie sie "gemessen" werden kann, insb durch die Darstellung von "k-Anonymität". Schlussendlich werden einige Fragen identifiziert, welche teilweise endgültiger juristischer Beantwortung harren - erst nach deren Beantwortung kann wirklich gesagt werden, wann Daten anonym sind und wann (noch) nicht.

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Artikel-Nr.
jusIT 2018/54

24.08.2018
Heft 4/2018
Autor/in
Michael Sonntag

Assoz. Prof. Mag. DI Dr. Michael Sonntag forscht und lehrt an der Johannes Kepler Universität Linz, wo er Rechtswissenschaften und Informatik studierte. Daneben langjährige Tätigkeit als IT-Leiter eines multinationalen Callcenters, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und Lehrender an der Wirtschaftsuniversität Prag sowie der Eötvös Loránd Universität (ELTE) in Budapest.

Publikationen des Autors:
Einführung in das Internetrecht² (Wien 2014). Zahlreiche Beiträge in Fachpublikationen.