Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Teilweise Umsetzung von Inhalten des Wachstumschancengesetzes im Kreditzweitmarktförderungsgesetz (Eversloh, RdW 2024/53, S. 75)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Der Bundesrat habe am 15. 12. 2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Damit würden einige steuerlich relevante Teile des "gescheiterten" Wachstumschancengesetzes nunmehr doch umgesetzt. Hintergrund der Änderungen sei primär die rechtzeitige Anpassung an das Inkrafttreten des MoPeG. Insb einige - im Beitrag überblicksartig dargestellte - Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz seien in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit aufgenommen worden. Das Gesetz solle am 1. 1. 2024 in Kraft treten.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/191

26.04.2024
Heft 8/2024