Die Österreichische Gesundheitskasse hat aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung verlängert. Um das Infektionsrisiko möglichst zu vermeiden, können Arbeitnehmer seit 1. 11. 2020 wieder per Telefon krankgeschrieben werden und müssen nicht persönlich in der Ordination erscheinen. Diese Maßnahme gilt vorerst bis Ende März 2021. (OTS vom 30. 10. 2020)
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