Literaturübersicht / Erbrecht

Trenker, Schicksal der Entlohnung des Verlassenschaftskurators (§ 283 ABGB) im nachfolgenden Insolvenzverfahren, NZ 2022/32, 110.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Eine gesetzliche Regelung, die den Entschädigungsanspruch des Verlassenschaftskurators nach § 283 ABGB in der Verlassenschaftsinsolvenz zu einer Masseforderung erklärt, existiert nicht. Dennoch qualifiziert die - von der hL kritisierte - Judikatur den Entschädigungsanspruch seit der Leit-E 8 Ob 15/88 zumindest zum Teil nicht als Insolvenz-, sondern als Masseforderung iSd § 46 Z 2 IO. Nach Ansicht des Autors handelt es sich dabei entgegen den Entscheidungsbegründungen nicht um eine unmittelbare Anwendung des § 46 IO, sondern um die Füllung einer teleologischen Lücke im Analogieweg. Die hL, die § 46 IO die Analogiefähigkeit abspricht, sei falsch. Die analoge Anwendung des § 46 IO auf den Entschädigungsanspruch erscheine mit zwei Einschränkungen gerechtfertigt. Zum einen sollte nur jener Teil, der auf Tätigkeiten im Gläubigerinteresse entfalle, als Masseforderung qualifiziert werden. Zum anderen dürfe die Vergütung für Tätigkeiten nach jenem Zeitpunkt, in dem der Verlassenschaftskurator ein Insolvenzverfahren beantragen hätte müssen, keinesfalls mehr als Masseforderung behandelt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/178

01.04.2022
Heft 5/2022