Steuerrecht

Umsetzung der Anti-BEPS-RL: Hinzurechnungsbesteuerung ergänzt Methodenwechsel nach § 10 Abs 4 KStG

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr / Dr. Elisabeth Titz

Das derzeit als Begutachtungsentwurf vorliegende Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018)1 sieht ua die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-BEPS-RL) vor.2 Neben kleineren Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung3 und einer sprachlichen Ausformulierung des Missbrauchstatbestandes nach § 22 BAO 4 bringt vor allem die Verankerung der Hinzurechnungsbesteuerung erhebliche systematische Änderungen im Konzernsteuerrecht mit sich. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick zur Hinzurechnungsbesteuerung und stößt dabei auf einige Fragestellungen, die auch noch bei Erstellung der Regierungsvorlage zu behandeln sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/246

21.05.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien. 

Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.