Aktuelles / Unionsrecht

Umsetzung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus schreitet voran: Die SSM-Rahmenverordnung

Bearbeiterin: Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk.

Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) wurde durch die SSM-VO (1024/2013) etabliert und wird bisher durch die EZB-Entscheidung über die Modalitäten der Begründung einer "engen Zusammenarbeit" mit EU-Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone,1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsgremiums2 und der Geschäftsordnung des administrativen Überprüfungsausschusses3 ergänzt. Darüber hinaus veröffentlichte die EZB in Einklang mit Art 6 Abs 7 SSM-VO am 16. 4. 2014 eine VO zur Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-RahmenVO)4 und eine VO

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/158

18.08.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist Expertin für Finanzmarktrecht bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG).

Publikationen (Auswahl):
ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung, ÖBA 2020, 697; Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform, ZFR 2020/72; Art 17 MAR (Ad hoc-Publizität) in Gruber (Hrsg), BörseG II/MAR (2020); Claw-back Klauseln in Vorstandsverträgen, wbl 2018, 533; Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014); Finanzmarktregulierung in der Krise oder die Krise der Finanzmarktregulierung? Kritische Anmerkungen zur Übertragung der Banken- und Finanzaufsicht auf die EZB, GPR 2013, 328.