UNCITRAL widmet sich auch dem Insolvenzrecht. Hier sollen die aktuellen Entwicklungen und der Stand der Arbeiten vorgestellt werden.
Die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law, kurz UNCITRAL) verfolgt den Zweck, das internationale Handelsrecht zu vereinheitlichen. Darunter fallen auch Initiativen zum Insolvenzrecht, die in einer Arbeitsgruppe, nämlich der Working Group V, behandelt werden. Manche Staaten, darunter auch Österreich, haben als Mitgliedstaat ein Stimmrecht, andere Staaten und Institutionen, zB die EU oder die Weltbank, haben reinen Beobachterstatus. UNCITRAL hat keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Die entwickelten Instrumente, insb Übereinkommen (zB das UN-Kaufrecht),1 Modellgesetze (wie zB zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit)2 und Empfehlungen, sind durch (nationale) Gesetzgeber zu ratifizieren, rezipieren bzw umzusetzen.
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