Arbeitsrecht / Judikatur / Allgemeines Arbeitsrecht

Unerlaubte Beschäftigung von höchstens drei Ausländern: Strafe pro Ausländer unionsrechtlich zulässig

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

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Artikel-Nr.
RdW 2021/61

28.01.2021
Heft 1/2021