Erkenntnisse des EuGH

Unionsrechtlich zulässige Antragstellung auf fakultative Steuerermäßigung nach Fristablauf, aber vor Ablauf der Frist für die Festsetzung der betreffenden Steuer

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, Bundesfinanzgericht

§

Verbrauchsteuern

RL 2003/96/EG (EnergiesteuerRL): Art 5 vierter Gedankenstrich

#

EuGH 22. 12. 2022, C-553/21, Hauptzollamt Hamburg
gegen Shell Deutschland Oil GmbH
ECLI:EU:C:2022:2

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2024/138

05.09.2024
Heft 17/2024