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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2023 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-5 Jahre: 320 €Altersgruppe 6-9 Jahre: 410 €Altersgruppe 10-14 Jahre: 500 €Altersgruppe 15-19 Jahre: 630 €

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Artikel-Nr.
RdW 2023/74

17.02.2023
Heft 2/2023