In aller Kürze

Unvereinbarkeitsbestimmungen für Rechtsanwälte verfassungswidrig

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Mit der Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist gem § 20 lit a RAO die Führung eines "besoldeten Staatsamtes" unvereinbar. Dass die Legaldefinition des "besoldeten Staatsamtes" nur Beamte, nicht aber Vertragsbedienstete einschließt, hat der VfGH in dem vom OGH eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahren G 173/2022 wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot als verfassungswidrig qualifiziert. Dem Gesetzgeber wurde eine Reparaturfrist bis Ende Oktober 2023 eingeräumt.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2022/642

18.11.2022
Heft 18/2022