Artikelrundschau Mai 2019 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Unzulässigkeit des Nachschiebens der Begründung mittels zweiter Wiederaufnahme (Ehgartner, BFGjournal 5/2019, S. 224)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das zuständige Finanzamt habe einen Wiederaufnahmebescheid erlassen, welcher sich als nicht ausreichend begründet erwies. Mit einer weiteren (zweiten) Wiederaufnahme des Verfahrens sollte die Anführung der Wiederaufnahmegründe nachgeholt werden. Das BFG hatte die Rechtmäßigkeit einer derartigen zweiten Wiederaufnahme zu beurteilen. Das "Nachschieben" der Wiederaufnahmegründe, etwa im Rahmen einer BVE, sei unzulässig, damit müsse auch eine zweite verfügte Wiederaufnahme unzulässig sein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/464

29.07.2019
Heft 13/2019