Durch das LSD-BG habe der Gesetzgeber weite Teile der bisher im AVRAG enthaltenen Bestimmungen zur Unterentlohnung in ein eigenes Gesetz ausgelagert. Im Zuge der Neugliederung sei eine Vielzahl von Bestimmungen zur Entsendung neu definiert bzw seien ergänzende Haftungstatbestände geschaffen worden.
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