Mit Erlass des BMF vom 29. 11. 2013, BMF-010219/0420-VI/4/2013, BMF-AV Nr 2/20141, wurden die seit dem letzten Wartungserlass erfolgten gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2012, BGBl I 2012/112 (zB § 28 Abs 39 Z 4 UStG 1994 idF BGBl I 2013/63) eingearbeitet sowie Ergänzungen aufgrund der nach dem Wartungserlass 2012 erfolgten Änderungen der e-Rechnung-UStV (BGBl II 2012/516) vorgenommen. Weiters wurden im Rahmen der laufenden Wartung Aussagen aus der Leitlinie zu privaten Dienstleistungen und zu Kleinsendungen (Leitlinie des MwSt-Ausschusses, 93. Sitzung vom 1. Juli 2011) sowie aktuelle Judikatur der Höchstgerichte eingearbeitet und Aussagen zur überholten Rechtslage gestrichen. Im Folgenden werden ausgewählte Kapitel des umfangreichen Wartungserlasses dargestellt und erforderlichenfalls noch näher erläutert. Die Änderungen werden durch Fettdruck hervorgehoben.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/10
28.01.2014
Heft 1-2/2014
Autor/in
Foto: Beigestellt
Mag. Thomas Epply ist stellvertretender Leiter der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.
Foto: Privat
Mag. Mario Mayr, LL.M. ist Mitarbeiter des bundesweiten Fachbereichs für Umsatzsteuer.
Mag. Elisabeth Plank ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin auf dem Gebiet der Umsatzsteuer tätig.
Foto: Beigestellt
Mag. Ferdinand Rößler ist Fachexperte in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.
Foto: Foto Baldur
Dr. Dietlind Schwab ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin sowie als Mitherausgeberin des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.
Mag. Josef Ungericht ist Mitarbeiter des bundesweiten Fachbereichs Umsatzsteuer.