Datenschutz & E-Government

Verbandsklagen im Datenschutz: Ausblick aus Sicht der Verbandsarbeit in der Praxis

Mag. Oliver Jaindl

Der Gesetzgeber ist mit der Umsetzung der RL (EU) 2020/1828 derzeit noch säumig.1 Spätestens mit 25. Juni 2023 ist der Inhalt der "EU-Verbandsklagen-RL"2 anzuwenden.3 Für die neuen4 "Verbandskläger" zeichnet der Unionsgesetzgeber vor, wie künftig bis hin zur Verwaltung von Geschädigtendaten Sammelaktionen und -verfahren aufgebaut werden sollen und welche Struktur die klagenden Verbände aufweisen müssen. Dies führt zu "Konsumentenschutz-Ämtern" auf privatrechtlicher Basis, die ohne staatliche Förderung ihre zugedachten Aufgaben nicht erfüllen werden können.

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Artikel-Nr.
jusIT 2023/44

21.06.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Oliver Jaindl

Mag. Oliver Jaindl ist Obmann der Plattform für kollektiven Rechtsschutz „COBIN claims“. An den gemeinnützigen Verein haben sich bisher 10.000 Betroffene von Massenschaden-Fällen gewandt. Eine parlamentarische Petition, dass der Verein die Verbandsklage-Befugnis erhalten soll, erhielt 2400 Unterstützungen. Jaindl ist Jurist und war früher als Wirtschaftsjournalist tätig (ua in leitender Position).