Initiativantrag 24. 11. 2023, 3743/A BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden sollen
Der Gesetzesantrag sieht zahlreiche, nicht unbedingt im Zusammenhang stehende Änderungen in mehreren Gesetzen vor. So soll es unter anderem einen höheren Pensionsbonus für längeres Arbeiten geben und sollen die Pensionsbeiträge für Pensionisten teilweise übernommen werden, die neben der Pension erwerbstätig sind. Im Sinne der Bewusstseinsbildung sieht die Initiative darüber hinaus vor, die schon bestehende jährliche Pensionskontoinformation für ältere Beschäftigte auszuweiten: Versicherte ab dem 55. Lebensjahr sollen nicht nur jedes Jahr darüber informiert werden, welche Auswirkung ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter auf ihre Pension hat, sondern auch welche Angebote zur Gesundheitsvorsorge zur Verfügung stehen. Zuletzt sind auch noch Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte und iZm der Altersteilzeit geplant.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.