Info aktuell / BGBl

Vereinfachung des KESt-Steuerreportings ab 2025

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Durch die Umsetzung der von den KESt-Abzugsverpflichteten verpflichtend auszustellenden jährlichen Bescheinigungen durch die neue Steuerreportingverordnung auf Grundlage der Ermächtigung in § 96 Abs 5 EStG idF AbgÄG 2022 kommt es künftig zu einer wesentlichen Vereinfachung im Zuge der Verlustverrechnung für die Depotinhaber:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/417

10.09.2024
Heft 17/2024