Im Beitrag werden ausgewählte verfahrens- und finanzstrafrechtliche Aspekte, die bei einer Restrukturierung zu beachten sind, behandelt. Dabei werden die Fragen, inwiefern Geschäftsführer gem § 9 iVm §§ 80 ff BAO für Steuerstundungen mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden können und ob der "neue" Restrukturierungsbeauftragte nach der Restrukturierungsordnung ("ReO") auch ein Vertreter iSd § 80 BAO sein kann, erläutert. Weiters werden in der Praxis häufig vorkommende Finanzvergehen iZm Insolvenzen beleuchtet.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.