Arbeitsrecht

Verfristung der Einbringung der Klage auf Zustimmung zur Entlassung

( § 12 Abs 2 Z 1 MSchG ) Das Zuwarten von 10 Tagen mit dem Einbringen der Klage auf Zustimmung zur Entlassung einer Arbeitnehmerin, die im Mutterschutz wegen Mitnahme des Hundes zur Arbeit entlassen werden soll, führt auch bei Einholung von Informationen beim Rechtsanwalt zur Verfristung der Klage.

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Artikel-Nr.
ARD 5177/14/2000

19.12.2000
Heft 5177/2000