Durch attraktive Vergütungsregelungen können Kreditinstitute Anreize schaffen, um Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Negativ ausgestaltete Anreize in bankinternen Vergütungsregelungen können dabei allerdings einen wesentlichen Grund für Fehlverhalten des Vertriebspersonals beim Vertrieb von Bankprodukten darstellen. Falsche Anreize hätten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)2 zufolge in der Vergangenheit zum Vertrieb von ungeeigneten, unangemessenen oder zu teuren Produkten an Konsumenten geführt.3 Die daraus resultierenden Nachteile für Kunden stünden laut EBA in direktem Zusammenhang mit dem prudentiellen Risiko der betroffenen Finanzinstitutionen.4
Login
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Passwort vergessen?
Artikel-Nr.
ZFR 2016/178
17.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Foto: Beigestellt
Dr. Susanne Riesenfelder, akademische Europarechtsexpertin, ist Spezialistin in der FMA für "Prudenzielle Bankenaufsicht im integrierten Aufsichtskontext" und seit 1996 im Bankbereich juristisch tätig.
Zunächst Tätigkeiten in der WKÖ, bei einem Rechtsanwalt und bei einem Wiener Notariat. Sodann von 1996 bis 2011 im ÖGV (Österreichischer Genossenschaftsverband) als Mitarbeiterin im Vorstandsbereich Anwaltschaft tätig. Vertretung in EBA-Arbeitsgruppen, zahlreiche Vortragstätigkeit, auch im universitären Bereich. Diverse Publikationen in Fachbüchern und Fachzeitschriften zu Finanzmarktthemen.
Ausbildung: Studium und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften mit Auszeichnung in Wien, Gerichtsjahr, Lehrgang Europarecht an der Donau Universität Krems mit Auszeichnung. Trainerausbildung.
Foto: Beigestellt
Dr. Christoph Johler ist Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht im Bereich Bankenaufsicht. Von 2000 bis 2007 im ÖGV – Österreichischer Genossenschaftsverband, zuvor Vertragsassistent an der WU Wien. Studium und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften in Wien. Seit 2000 im Bankbereich tätig. Vertretung in EBA-Arbeitsgruppen. Diverse Publikationen in Fachzeitschriften und BWG-Kommentar.