Aufsätze

Vergütungsanspruch bei Diensterfindungen in der Insolvenz

Dr. Christian Pfandl

Immer häufiger zählen Patente, die von Dienstnehmern des Unternehmens erfunden wurden, zum Vermögen einer Insolvenzmasse. Diese Diensterfindungen werden im österr Patentgesetz gesondert geregelt und die Ansprüche der Erfinder besonders geschützt. Werden solche Erfindungen nach Insolvenzeröffnung im Rahmen der Unternehmensfortführung vom Insolvenzverwalter verwendet, oder veräußert, stellt sich die Frage, ob dadurch Ansprüche des Dienstnehmererfinders entstehen, und wer dafür haftet.

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Artikel-Nr.
ZIK 2013/300

31.12.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Christian Pfandl

Dr. Christian Pfandl ist Partner der ASCHMANN & PFANDL Rechtsanwälte in Graz. Schwerpunkte seiner Tätigkeiten sind Unternehmenstransaktionen, Insolvenzrecht und Sanierungen. Jüngste Publikation: Pfandl/Schmid, Insolvenzrecht für die Praxis, LexisNexis 2019.