Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Vereinbarung zum DBA-Deutschland betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von AN sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten iZm der COVID-19-Pandemie wurde neuerlich verlängert und findet nun Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. 3. 2020 bis zum 31. 3. 2022 (Erlass des BMF vom 21. 12. 2021, 2021-0.877.188, BMF-AV Nr. 173/2021).

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Artikel-Nr.
RdW 2022/67

18.02.2022
Heft 2/2022