Artikelrundschau Juni 2020 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Verlustverwertungseinschränkungen gemäß § 6 Z 2 lit c und d EStG bei Körperschaften (Kampitsch/Komarek, SWK 18/2020, S. 953)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Mit Einführung der Kapitalvermögens- und Immobilienbesteuerung wurde zur Vermeidung von steuerlichen "Schieflagen" die Verwertung allfälliger Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen im Betriebsvermögen eingeschränkt. Auf § 7 Abs 3 KStG-Körperschaften seien diese Einschränkungen nicht anzuwenden, bei anderen Körperschaften seien die Einschränkungen jedoch maßgeblich. Der Wortlaut spreche dafür, dass die Anwendung der Bestimmungen iSd § 6 Z 2 lit c und d EStG auch bei diesen ausgeschlossen sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/560

24.08.2020
Heft 15-16/2020