Der Erbfall bringe nicht nur zivilrechtliche Fragen mit sich. Ein Dauerbrenner im Steuerrecht sei der Verlustübergang bei der Rechtsnachfolge. Ob ein Verlustvortrag auf den Erben übergehen soll, sei bereits umfassend bearbeitet, aber es bestünden noch immer offene Fragen. Durch die Einführung eines temporären Verlustrücktrags als Reaktionsmaßnahme auf die COVID-19-Pandemie sei der Fall des personenübergreifenden Verlustübergangs im Erbfall wieder präsent.
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