Aktuelles / Gewerberecht

Verordnung betreffend Vermögensberater und Wertpapiervermittler im BGBl

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Vor Kurzem sind zwei praxisrelevante V des BMWFJ betreffend die Zugangsvoraussetzungen für die reglementierten Gewerbe der Wertpapiervermittlung und der Gewerblichen Vermögensberatung im BGBl kundgemacht worden.

Wertpapiervermittlungsverordnung ( BGBl II 2012/88, ausgegeben am 28. 3. 2012)
Mit der GewO-Nov BGBl I 2011/99 wurde das neue reglementierte Gewerbe des Wertpapiervermittlers eingeführt. Für diesen hat der BMWJF gem § 18 GewO nähere Berufszugangsvoraussetzungen ("Befähigungsnachweis") festgelegt. Neben einer entsprechenden Fachprüfung werden weitere gleichwertige Bildungswege festgelegt, die bei Vorliegen sonstiger Praxiszeiten denselben Wissensstand vermitteln sollen. Die Verordnung ist mit 29. 3. 2012 in Kraft getreten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/86

18.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.