Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 2 / Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Verrechnung von Zahlungen aus der Auftraggeberhaftung nach Insolvenzeröffnung nur mit Masse- oder auch mit Insolvenzforderungen? (Pramhas, BFGjournal 12/2016, S. 437)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Nach Insolvenzeröffnung geleistete AGH-Zahlungen für Bauleistungen, die bis zum Tag der Insolvenzeröffnung erbracht worden seien, sollten auf als Insolvenzforderungen zu wertende Abgabenrückstände verrechnet werden dürfen. Werde die Bauleistung ab dem der Insolvenzeröffnung folgenden Tag erbracht, seien die AGH-Zahlungen der Masse zugutezuhalten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/167

08.03.2017
Heft 4/2017