Info aktuell / BGBl

Verschiebung der neuen Steuerbegünstigung für Biogas und Wasserstoff

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

In Umsetzung der Integrierten Klima- und Energiestrategie "mission 2030" werden nach dem Steuerreformgesetz 2020 künftig Biogas und Wasserstoff nicht weiter dem Mineralölsteuergesetz unterliegen, sondern dem Erdgasabgabegesetz zugeordnet. Für nachhaltig erzeugtes Biogas und erneuerbaren Wasserstoff wird eine Steuerbegünstigung in Form einer Vergütung vorgesehen. Die Anwendung dieser Förderungsregelung wird der Erfüllung von EU-Verpflichtungen vorbehalten, um Rechtsunsicherheiten hintanzuhalten. Da es dabei zu Verzögerungen gekommen sein dürfte, wird vom BMF der Anwendungszeitpunkt vom 1. 1. 2020 bis zur Erfüllung EU-rechtlicher, insb beihilfenrechtlicher, Verpflichtungen verschoben.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/68

12.02.2020
Heft 3/2020