Steuerrecht aktuell

Versicherungssteuer bei einer Exportkreditversicherung

Mag. Doris Schatzl

Zweifelsfragen zum Anwendungsbereich der Befreiung gemäß § 4 Abs 1 Z 9 VersStG

Das Versicherungssteuergesetz (VersStG)1 sieht in § 4 Abs 1 Z 9 eine Ausnahme von der Besteuerung vor, wenn das versicherte Risiko eine Exportforderung betrifft. Demnach ist die Zahlung des Versicherungsentgelts für eine Versicherung, die das Ausfallsrisiko aus einem Exportgeschäft deckt, von der Versicherungssteuer befreit.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/139

08.03.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Mag. Doris Schatzl ist Steuerberaterin bei einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Wien.