Thema - Arbeitsrecht

Verstärkter Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ab Mai 2018

Mag. Bettina Sabara

Angesichts des großen medialen Echos zu der geplanten Rücknahme des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie ging es etwas unter, dass es abseits des Gastgewerbes sehr wohl ab Mai 2018 zu einer deutlichen Ausweitung des Nichtraucherschutzes kommt: Zum einen gibt es Verschärfungen im TNRSG, zum anderen gilt aufgrund einer Novelle des ASchG ab 1. 5. 2018 ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden. Einzelne Raucherarbeitszimmer gibt es dann nicht mehr, allerdings besteht die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.

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Artikel-Nr.
ARD 6596/4/2018

26.04.2018
Heft 6596/2018
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).