Steuerrecht

Verzugszinsen im Fall einer verspäteten Vorsteuererstattung

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Eine Divergenz zwischen EuGH und VwGH

Der EuGH fordert einen Ausgleich des finanziellen Schadens in Fällen einer verspäteten Erstattung von Vorsteuern: Ein Ausgleich des Verspätungsschadens durch Verzugszinsen ist nach Art 183 MwStSyst-RL im Sinn der Kostenneutralität der Mehrwertsteuer in der Unternehmerkette geboten. Der VwGH verneint dagegen einen Schadensausgleich durch Beschwerdezinsen nach § 205a BAO. Verzugszinsen nach § 1000 und § 1333 ABGB können dagegen den Verspätungsschaden ausgleichen. Die Zivilgerichte haben bei Amtshaftungsklagen die Rechtsprechung des EuGH umzusetzen. Ein effizienter Rechtsschutz wird so im Sinn des Rechtsstaatsprinzips erreicht.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/158

19.03.2018
Heft 3/2018
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.