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VfGH: Bagatellberufung - Parteiantrag auf Normenkontrolle abgewiesen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch / Sabine Kriwanek

Gem § 501 Abs 1 ZPO kann die Berufung nur wegen Nichtigkeit oder unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhoben werden, wenn der Entscheidungsgegenstand des ErstG 2.700 € nicht übersteigt (Bagatellberufung). Der VfGH hat einen Parteiantrag auf Normenkontrolle gegen diese Rechtsmittelbeschränkung abgewiesen. Er hielt die dagegen vorgebrachten gleichheitsrechtlichen Bedenken für unbegründet. VfGH 25. 2. 2019, G 7/2019.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/165

15.04.2019
Heft 4/2019