ZIK aktuell

VfGH hält Beschränkung seiner Anrufung in Insolvenzsachen aufrecht

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Seit 1. 1. 2015 können Parteien in Zivilverfahren beim VfGH den Antrag stellen, Verordnungen oder Gesetze aufzuheben. Eine generelle Ausnahme von Überprüfungsanträgen ist ua für Insolvenzverfahren vorgesehen (§ 62a Abs 1 Z 8 VfGG). Der VfGH hat mit Erk 2. 12. 2016 G 647/2015 entschieden, dass sie nicht als verfassungswidrig aufgehoben wird. Er begründet das insb damit, dass Insolvenzverfahren eine möglichst zeitnahe Befriedigung der Gläubiger bezweckten und nicht verzögert werden sollen. Die Ausnahme betreffe jedoch nicht mit Insolvenzverfahren verbundene Rechtsstreitigkeiten wie Anfechtungs- und Prüfungsprozesse.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZIK 2017/5

28.02.2017
Heft 1/2017