Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Entwurf)

Udo Eversloh

Am 11. 1. 2024 hat das Bundesjustizministerium federführend den Referentenentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) inklusive einer Synopse von geltendem und geplantem Recht veröffentlicht. Der Entwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Verbändeabfrage (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/teaser-aktuelles.html). Insb sollen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt werden. Weitere Schwerpunkte bilden Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Abbau von Melde- und Informationspflichten, Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie die Streichung einzelner Vorschriften. Im Folgenden werden einige der geplanten Maßnahmen vorgestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/116

15.02.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.