In aller Kürze

Vorarlberger Rechtsanwalt

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Wenn ein Vorarlberger Rechtsanwalt nur sporadisch und stundenweise ein Besprechungszimmer für Mandantentermine in Wien anmietet, darf er auf seiner Website nicht mit einem Standort in Wien werben, weil dies bei potentiellen Mandanten den Eindruck einer Kanzleiorganisation mit ständig anwesendem Ansprechpartner erweckt. Deshalb billigte der OGH in der Rs 4 Ob 172/16x die Stattgebung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage eines anderen Rechtsanwalts durch die Vorinstanzen.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/694

27.10.2016
Heft 19/2016