Wirtschaftsrecht

Voraussetzungen und Grenzen einer schiedsgerichtlichen Entscheidung nach Billigkeit iSd § 603 Abs 3 ZPO

Sebastian Löw, LL.M.

Ein zentraler Aspekt des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist die Möglichkeit der flexiblen Gestaltungsweise durch die Parteien.1 Diese Flexibilität spiegelt sich - insb in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten - in der Möglichkeit der freien Rechtswahl wider.2 Dementsprechend haben die Parteien nach § 603 Abs 1 ZPO (bzw Art 27 Wiener Regeln) die Möglichkeit, dem Schiedsgericht vorzugeben, auf welchem Recht die Entscheidung gründen soll. § 603 Abs 3 ZPO räumt den Parteien in diesem Zusammenhang weiters die Möglichkeit ein, das Schiedsgericht zu einer Entscheidung nach Billigkeit - anstatt unter Anwendung einer Rechtsordnung - zu ermächtigen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Inhalt, den Voraussetzungen und den rechtlichen Grenzen einer solchen Billigkeitsentscheidung.3

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2020/205

24.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Sebastian Löw

Dr. Sebastian Löw ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und Autor zahlreicher Publikationen mit Schwerpunkt im Reiserecht. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der LMU München und der Universität Innsbruck.