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Vorgehensweise der Insolvenzgerichte unter Berücksichtigung der COVID-19-Gesetze

Mag. Kathrin Poltsch / Mag. Christa Puschmann / Dr. Hannes Seiser / Dr. Eugenie Übertsroider

Die rasche Sanierung von Schuldnern und Unternehmen sowie eine schnelle Befriedigung der Insolvenzgläubiger - gerade in Krisenzeiten - erfordern grundsätzlich, dass Insolvenzverfahren zügig weitergeführt werden.*

Aktuell gibt es fünf Sammelgesetze (1.,1 2.,2 3.,3 4.4 und 5. COVID-19-Gesetz5), welche auf die Corona-Pandemie reagieren. Von Bedeutung für das Insolvenzrecht sind das 2. und das 4. COVID-19-Gesetz. Mit dem 2. COVID-19-Gesetz wurde ua das BG betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-JuBG) geschaffen und § 69 Abs 2 IO geändert. Das 4. COVID-19-Gesetz, welches nur wenige Tage später in Kraft trat, änderte bereits wieder das 1. COVID-19-JuBG teilweise ab, schuf ein zweites BG betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-JuBG) und änderte die Abs 2, 4 und 5 des § 78 IO. Sämtliche Bestimmungen für den Justizbereich sind unter der Zielsetzung der Vermeidung der schnellen Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu sehen, dh die mit physischer Nähe verbundenen Kontakte zu Personen weitgehend einzuschränken. Ungeachtet dessen soll der Gerichtsbetrieb in dem Maße aufrechterhalten bleiben, das erforderlich ist, damit die Parteien ihre subjektiven Rechte wahrnehmen und ihre Rechtsansprüche durchsetzen können. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich die Tätigkeit der Gerichte.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/73

25.05.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Kathrin Poltsch

Mag. Kathrin Poltsch ist Richterin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz. Sie ist Mitherausgeberin des Praxishandbuchs Insolvenzrecht und als Vortragende bei universitären Ausbildungs- und außeruniversitären Fortbildungveranstaltungen tätig.

Mag. Christa Puschmann ist Insolvenzrichterin am Handelsgericht Wien und Obfrau der Fachgruppe Insolvenzrecht der Vereinigung der österr Richterinnen und Richter.

Hannes Seiser

Dr. Hannes Seiser ist Insolvenzrichter des Landesgerichtes Innsbruck. Er ist Autor des Skriptums Exekutionsrecht, Mitautor des EO-Kommentars von Burgstaller/Deixler-Hübner und selbstständiger Vortragender im Exekutions- und Insolvenzrecht.

Eugenie Übertsroider

Dr. Eugenie Übertsroider ist Insolvenzrichterin am Landesgericht Linz. Laufende Vortragstätigkeit ua für ARS und Arbeiterkammer.

Publikationen:
Kommentierung des § 70 in Konecny/Schubert, IO-Kommentar; Neuerungen bei der Eröffnung von Insolvenzverfahren, in Konecny, ZIK-Spezial zum IRÄG 2010 (2010); Aktuelle Rechtsprechung des OLG Linz, in Clavora/Kapp/Mohr, Jahrbuch Insolvenz- und Sanierungsrecht (2016 und 2017).