Das Programm der neuen Bundesregierung (www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html) enthält zum Insolvenzrecht ein allgemein formuliertes Projekt. Im Kapitel Justiz & Konsumentenschutz, Unterabschnitt Konsumentenschutz, findet sich beim Vorhaben "Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung" der Hinweis, dass die letzte Novelle zum Insolvenzrecht evaluiert werden soll (s 32). Damit ist wohl das IRÄG 2017 gemeint. Nähere Angaben zur Zielsetzung des Projekts werden nicht gemacht.
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