Wirtschaftsrecht

Vorleistungspflicht und abstrakte Bankgarantie im Bauvertragsrecht gegenüber Verbrauchern

Mag. Dr. Johann Kriegner

Bei Bauwerkverträgen wird zwischen dem Unternehmer (AN) und dem Konsumenten (AG) idR eine Vorauszahlung vor Baubeginn vereinbart. Ebenfalls üblich ist die Vereinbarung einer abstrakten Bankgarantie zur Sicherstellung des Werklohns. Eine Vorausleistung bzw eine abstrakte Bankgarantie stellt für den AG ein erhebliches finanzielles Risiko im Hinblick auf die Insolvenzgefahr des AN dar, denn der AG wäre im Konkursfall des AN auf die Geltendmachung einer Konkursforderung beschränkt.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/251

15.05.2006
Heft 5/2006
Autor/in
Johann Kriegner

Dr. Johann Kriegner ist Referent und Datenschutzbeauftragter der Arbeiterkammer OÖ. Publikationen des Autors: Zahlreiche Beiträge zum Konsumentenschutz zB Systemfragen im Verbraucherrecht (2020).