Anmerkungen zu OGH 3 Ob 58/23k1
In der vorliegenden Entscheidung beschäftigt sich
der OGH erstmals mit der Frage, wie die Haftungshöchstsummen nach
§ 275 Abs 2
UGB und § 62a
BWG zwischen der geprüften Gesellschaft und geschädigten
Dritten aufzuteilen sind. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Kernaussagen dieser
Entscheidung und deren Auswirkungen.
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Artikel-Nr.
ZIK 2024/5
29.02.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Foto: Uni Graz Konstantinos Tzivanopoulos
Dr. Clemens Jenny ist Richter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes. Zuvor war er
Rechtsanwalt in Wien und Universitätsassistent am Institut für
Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Er publiziert
regelmäßig zu zivil-, zivilverfahrens-, exekutions- und insolvenzrechtlichen
Themen.
Foto: Matthäus Proskawetz
Mag. Matthias Stipanitz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Schmidt Pirker Podoschek Rechtsanwälte.