Obwohl grundsätzlich steuerbefreit, seien in der Praxis aus verschiedensten Gründen immer wieder Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis über Lieferungen vorzufinden, die materiellrechtlich grenzüberschreitende ig Lieferungen sind. In derartigen Fällen stelle sich die Frage nach der Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers, die ab 1. 1. 2020 aufgrund verschärfter Anforderungen an die Steuerbefreiung für ig Lieferungen zusätzliche Bedeutung gewinnen würde.
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