Steuerrecht

VwGH: § 295a BAO nicht zur Nachholung unterlassener Rechtsmittel

Nikolaus Zorn

Die in einer Bauangelegenheit vorgeschriebene Aufschließungsabgabe nach der Niederösterreichischen Bauordnung war nach Ansicht der Grundstückseigentümer rückwirkend weggefallen, weil sie die ihnen bescheidmäßig erteilte Baubewilligung nicht genutzt hatten. Das iZm dem Antrag auf Rückerstattung der Aufschließungsabgabe angerufene Verwaltungsgericht verkannte den Regelungsinhalt des § 295a BAO. - VwGH 8. 3. 2021, Ra 2018/16/0109.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/248

23.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.