Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

VwGH: Die Notariatskammer ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts iSd § 3 Abs 1 Z 2 BVergG

Bearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler / RA Dr. Dagmar Malin

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Artikel-Nr.
RdW 2018/431

19.09.2018
Heft 9/2018