Steuerrecht

VwGH: Gruppenmitglied kann nicht Gruppenträger sein

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Die Wirkungen einer Gruppe iSd § 9 KStG können nicht über den Zeitraum hinausgehen, für den der Gruppenträgerin (auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr) im Rahmen der Gruppenbesteuerung ihr eigenes steuerliches Ergebnis zur Besteuerung zuzurechnen ist. - VwGH 26. 7. 2017, Ro 2016/13/0007.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/526

31.10.2017
Heft 10/2017