Steuerrecht

VwGH: Kein Verlustausgleichsverbot nach § 2 Abs 2a EStG für Erfinder

Nikolaus Zorn

Die eigenschöpferische Erfindertätigkeit stellt kein "Verwalten" unkörperlicher Wirtschaftsgüter iSd Verlustausgleichsverbotes nach § 2 Abs 2a letzter TS EStG 1988 dar, sondern ein "Erzeugen" neuen Wissens. - VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0085.

Ein Arzt erzielte neben seinen positiven Einkünften aus selbstständiger Arbeit Verluste aus Gewerbebetrieb aus einer Forscher- und Erfindertätigkeit betreffend ein spezielles medizinisches Gerät (Gewerbeberechtigung als Mechatroniker für Medizingerätetechnik gem § 94 Z 49 GewO 1994, eingeschränkt auf die Erzeugung, Reparatur und Service von selbst entwickelten medizinisch-technischen Geräten).

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Artikel-Nr.
RdW 2019/568

18.10.2019
Heft 10/2019
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.