Steuerrecht

VwGH: Keine Lohnsteuerpflicht für Flugmeilen

Nikolaus Zorn

Über Vielfliegerprogramme (wie Miles & More) erhalten Fluggäste Bonusmeilen gutgeschrieben. Selbst wenn ein Zusammenhang mit Dienstreisen besteht, unterliegen diese Bonusmeilen nicht der Lohnsteuer.

Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung für 1999 bis 2003 stellte der Prüfer fest, einzelne Dienstnehmer hätten bei (mit dem Flugzeug unternommenen) Dienstreisen Bonusmeilen (im Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles & More) angesammelt. Sie hätten später diese Bonusmeilen für private Flüge verwendet.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/400

17.06.2010
Heft 6/2010
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.