Steuerrecht

VwGH: Keine Nachholung der zu Unrecht unterbliebenen Wegzugsbesteuerung

Nikolaus Zorn

Auch wenn das Finanzamt beim Wegzug in das Drittland zu Unrecht die Wegzugsbesteuerung unterlassen hat, muss die Beteiligung beim erneuten Zuzug nach Österreich mit dem gemeinen Wert abgesetzt werden (hier: steuerneutrale Aufwertung um mehr als 140 Mio €). - VwGH 20. 11. 2019, Ro 2018/15/0017.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/69

29.01.2019
Heft 1/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.