Steuerrecht

VwGH: Keine Verlustausgleichsbeschränkung bei Filmproduktion

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Zwar legen die Gesetzesmaterialien nahe, dass die Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs 2a EStG 1988 auch Personengesellschaften erfassen soll, die durch die Produktion von Filmen (nicht aktivierbare) immaterielle Wirtschaftsgüter herstellen. Die vom Gesetzgeber gewählte Gesetzesformulierung schließt dies aber aus. - VwGH 14. 5. 2020, Ro 2020/13/0003.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/405

17.07.2020
Heft 7/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.