Der Gast ist zwar bereits vor Betreten eines Lokal über die Gegebenheiten im Lokal zu informieren. Es muss jedoch nicht jedenfalls "von der Straße aus" ersichtlich sein, ob es sich um ein Raucherlokal handelt oder nicht - völlig unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten (man denke etwa an ein Lokal in einem Einkaufszentrum). VwGH 28. 3. 2018, Ra 2016/11/0010
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