Steuerrecht

VwGH: Schulden sind kein Kapitalvermögen

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Die einschränkenden einkommensteuerlichen Regelungen für "Kapitalvermögen" iSd § 27 Abs 3 EStG, wie insb die Beschränkung der Verlustausgleichsmöglichkeit nach § 6 Z 2 lit c EStG, stellen auf Aktivvermögen ab und sind nicht auf Verbindlichkeiten anwendbar. - VwGH 18. 12. 2017, Ro 2016/15/0026.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/97

19.02.2018
Heft 2/2018